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   BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22, 5 StR 39/23   

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https://dejure.org/2023,22296
BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22, 5 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,22296)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2023 - 5 StR 550/22, 5 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,22296)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2023 - 5 StR 550/22, 5 StR 39/23 (https://dejure.org/2023,22296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Verschaffung eines scheinlegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik zur Erschliessung einer fortlaufenden und nicht unerheblichen Einnahmequelle

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Verschaffung eines scheinlegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik zur Erschliessung einer fortlaufenden und nicht unerheblichen Einnahmequelle

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 707 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Die Verfahren 5 StR 550/22 und 5 StR 39/23 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Nach alledem kommt es auf die gleichfalls erfolgversprechenden Beweisantragsrügen der Beschwerdeführer betreffend den Zeugen G.    (vgl. hierzu Antragsschrift des Generalbundesanwalts im Verfahren 5 StR 39/23) ebenso wenig an wie auf die weiteren Verfahrensbeanstandungen und die jeweils erhobene Sachrüge.

    Der Senat kann die Beweiswürdigung des Landgerichts mangels Darstellung der konkreten Defizite in den Aussagen dieser beiden zentralen Beweispersonen revisionsrechtlich nicht überprüfen (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts im Verfahren 5 StR 39/23).

  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Denn damit hat das Landgericht dem Antrag seine Beweisantragsqualität letztlich unter Verweis auf die Rechtsfigur der sogenannten qualifizierten oder erweiterten Konnexität bei fortgeschrittener Beweisaufnahme (vgl. zum Begriff etwa BGH, Beschluss vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 23, NJW 2021, 3404, 3406; BeckOK StPO/Bachler, 48. Ed., § 244 Rn. 25 mwN) abgesprochen.

    Nach der umfassenden Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019 S. 2121, 2122) mit der Legaldefinition des Beweisantrags in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO werden solche weitergehenden Anforderungen an die Konnexität indes nicht (mehr) gestellt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 22 ff., NJW 2021, 3404; vom 12. Mai 2022 - 5 StR 450/21 Rn. 10, NStZ 2022, 763).

  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26a StPO abgesteckten Rahmens begründet bereits dies den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO, ohne dass es auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe ankommt (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 218 ff.; vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, NStZ 2008, 523, 524 jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26a StPO abgesteckten Rahmens begründet bereits dies den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO, ohne dass es auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe ankommt (vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 218 ff.; vom 10. April 2008 - 4 StR 443/07, NStZ 2008, 523, 524 jeweils mwN).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110, 111; Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    c) Die Urteilsgründe sind so abzufassen, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer - auf die Sachrüge durchzuführenden - revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78, 79).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Insoweit gilt: Der Ablehnungsbeschluss muss einerseits den Antragsteller über den Standpunkt des Gerichts informieren und ihm dadurch ermöglichen, sein weiteres Prozessverhalten auf die durch die Ablehnung seines Antrags entstandene Verfahrenslage einzustellen, und andererseits das Revisionsgericht in die Lage versetzen, die Ablehnungsentscheidung zu überprüfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    Auszug aus BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22
    Nach der umfassenden Neuregelung des Beweisantragsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I 2019 S. 2121, 2122) mit der Legaldefinition des Beweisantrags in § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO werden solche weitergehenden Anforderungen an die Konnexität indes nicht (mehr) gestellt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2021 - 5 StR 188/21 Rn. 22 ff., NJW 2021, 3404; vom 12. Mai 2022 - 5 StR 450/21 Rn. 10, NStZ 2022, 763).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    Das Tatgericht ist weiterhin gemäß §§ 261, 267 StPO verpflichtet, seine Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so niederzulegen, dass sie aus sich heraus verständlich und einer revisionsgerichtlichen Überprüfung auf Rechtsfehler zugänglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. August 2023 - 5 StR 550/22 u.a. Rn. 19).
  • BGH, 13.12.2023 - 1 StR 340/23

    Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags; Erachtung von Indiz-

    Faktisch hat das Tatgericht damit den betreffenden Ausschnitt aus der Beweiswürdigung, die es an sich erst im Urteil darzulegen hat, bereits in der Hauptverhandlung offenzulegen; freilich kann und muss die Beschlussbegründung in laufender Hauptverhandlung angesichts der Vorläufigkeit der Einschätzung in der Regel weder die Ausführlichkeit noch die Tiefe der Beweiswürdigung der späteren Urteilsgründe aufweisen; die wesentlichen Hilfstatsachen sind jedenfalls in Grundzügen mitzuteilen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 7. November 2023 - 2 StR 284/23 Rn. 19; vom 7. August 2023 - 5 StR 550/22 Rn. 11 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 7; Urteil vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21 Rn. 75; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 220 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
    BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 550/22 5 StR 39/23.

    Die Verfahren 5 StR 550/22 und 5 StR 39/23 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Das Verfahren 5 StR 550/22 führt.

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